Firmen & Gewerbe
Betriebliche Altersversorgung – Pflicht und Chance zugleich
Beschäftigte können Entgeltumwandlung verlangen — der Anspruch steht im Betriebsrentengesetz und gilt unabhängig von der Betriebsgröße. Sparen Sie dadurch Sozialversicherungsbeiträge, müssen Sie davon einen gesetzlich festgelegten Zuschuss weitergeben. Sauber aufgesetzt wird aus dieser Pflicht ein Argument im Bewerbungsgespräch und ein Grund zu bleiben — unsauber aufgesetzt bleibt sie ein Haftungsthema für den Betrieb.
- Gesetzlicher Anspruch auf Entgeltumwandlung
- Verpflichtender Arbeitgeberzuschuss
- Steuer- und Sozialabgabenvorteile in der Ansparphase — für beide Seiten
So läuft es ab
In drei Schritten zum Angebot
- 1 Anfrage stellen Zwei kurze Schritte im Formular – ohne Registrierung und ohne Verpflichtung.
- 2 Persönliche Rückmeldung Wir melden uns in der Regel innerhalb von 24 Stunden an Werktagen und klären offene Punkte.
- 3 Angebot und Abschluss Sie erhalten ein auf Ihre Situation zugeschnittenes Angebot – entscheiden können Sie in Ruhe.
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Betriebliche Altersversorgung
Das Wichtigste im Detail
Arbeitgeberfinanziert oder per Entgeltumwandlung — mit Zuschusspflicht.
Durchführungswege
Direktversicherung, Pensionskasse, Unterstützungskasse und Direktzusage unterscheiden sich in Haftung, Bilanzwirkung und Aufwand. Für die meisten Betriebe ist die Direktversicherung der pragmatische Weg.
Entgeltumwandlung
Beiträge fließen aus dem Bruttogehalt — das senkt Steuern und Sozialabgaben in der Ansparphase für Beschäftigte wie für den Betrieb.
Versorgungsordnung
Eine saubere schriftliche Regelung legt fest, wer welche Zusage erhält. Sie verhindert Ungleichbehandlung und begrenzt die Haftung des Arbeitgebers.
Grenzen und Zuschüsse
Die Eckwerte der betrieblichen Altersversorgung
Der Reiz der Entgeltumwandlung liegt in drei Zahlen: dem steuerfreien Rahmen, dem kleineren sozialabgabenfreien Rahmen darin und dem Pflichtzuschuss des Arbeitgebers. Aus dem Zusammenspiel wird aus wenig Netto vergleichsweise viel Rente.
| Eckwert 2026 | Wert |
|---|---|
| Steuerfrei umwandelbar 8 % der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung. | bis 8.112 € im Jahr |
| Davon auch sozialabgabenfrei 4 % der Beitragsbemessungsgrenze. | bis 4.056 € im Jahr |
| Pflichtzuschuss des Arbeitgebers Soweit der Arbeitgeber durch die Entgeltumwandlung Sozialabgaben spart. | mindestens 15 % des umgewandelten Betrags |
| Freibetrag in der Krankenversicherung der Rentner Bis zu diesem Betrag bleibt die spätere Betriebsrente beitragsfrei. | 197,75 € im Monat |
| Durchführungswege | Direktversicherung, Unterstützungskasse, Direktzusage, Pensionsfonds, Pensionskasse |
- Ein Rechenbeispiel der Allianz: Aus 50 € eigenem Beitrag, 50 € staatlicher Förderung und 15 € Arbeitgeberzuschuss werden 115 €, die monatlich in die Betriebsrente fließen.
- Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer hat einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung — der Arbeitgeber kann den Durchführungsweg bestimmen, aber nicht das Ob.
Die Beträge gelten für das Jahr 2026 und werden jährlich an die Beitragsbemessungsgrenze angepasst. Steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Wirkungen hängen von Ihrer persönlichen Situation ab; eine Steuerberatung ersetzt diese Darstellung nicht. Alle Angaben stammen von den öffentlichen Produktseiten der Allianz, abgerufen am 9. August 2026. Es sind Beispielbeiträge für die jeweils genannte Berechnungsgrundlage — Ihr tatsächlicher Beitrag hängt von Ihren Angaben ab und steht in Ihrem persönlichen Angebot. Verkürzte Darstellung; maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen und Produktinformationsblätter des Versicherers.
Ihr persönliches Angebot
Ein paar kurze Fragen – dann erhalten Sie ein Angebot, das zu Ihrer Situation passt. Ohne Unterlagen.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Pflichtzuschuss?
Arbeitgeber müssen den Betrag weitergeben, den sie durch die Entgeltumwandlung an Sozialversicherungsbeiträgen sparen, begrenzt auf einen gesetzlich festgelegten Anteil des umgewandelten Entgelts. Die genaue Berechnung und die Regelungen für Altverträge klären wir im Gespräch.
Welche Haftung trifft den Arbeitgeber?
Die sogenannte Subsidiärhaftung: Der Arbeitgeber steht für die zugesagte Leistung ein, auch wenn der Versorgungsträger sie nicht erbringt. Deshalb sind Trägerauswahl, Dokumentation und Beratung der Belegschaft nicht nur Formsache.
Was passiert beim Arbeitgeberwechsel?
Unverfallbare Anwartschaften bleiben bestehen. Der Vertrag kann je nach Durchführungsweg mitgenommen, beitragsfrei gestellt oder privat weitergeführt werden. Wir begleiten den Übergang, damit keine Lücke und kein Verlust entsteht.
Was kostet uns die betriebliche Altersversorgung als Arbeitgeber?
Die umgewandelten Beiträge trägt die Belegschaft aus dem Bruttogehalt; Ihr eigener Aufwand besteht aus dem gesetzlichen Zuschuss und der Verwaltung. Ein Teil dieses Zuschusses ist durch die eingesparten Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung bereits gedeckt. Wie viel darüber hinaus bleibt, hängt an Gehältern, Umwandlungsbeträgen und dem gewählten Durchführungsweg — das rechnen wir für Ihren Betrieb konkret durch.
Hinweis zum Leistungsumfang
Die Beschreibungen geben einen allgemeinen Überblick über die jeweilige Versicherungssparte. Welche Leistungen im Einzelfall gelten, ergibt sich aus dem gewählten Tarif und den zugehörigen Versicherungsbedingungen. Wir beraten Sie dazu persönlich und unverbindlich.
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