Firmen & Gewerbe
Flottenversicherung – Fuhrpark gebündelt absichern
Wer einen Fuhrpark verwaltet, kennt das Kleinklein: unterschiedliche Hauptfälligkeiten, für jedes neue Fahrzeug ein eigener Antrag, im Schadenfall wechselnde Ansprechpartner. Ab einer bestimmten Fahrzeugzahl lässt sich das in einem Vertrag bündeln — einheitliche Bedingungen, ein Ansprechpartner, eine Abrechnung. Statt individueller Schadenfreiheitsklassen wird die Flotte dann über die tatsächliche Schadenquote eingestuft.
- Ein Vertrag für alle Fahrzeuge
- Beitrag nach Schadenverlauf der Flotte
- An- und Abmeldungen ohne neuen Vertragsschluss
So läuft es ab
In drei Schritten zum Angebot
- 1 Anfrage stellen Zwei kurze Schritte im Formular – ohne Registrierung und ohne Verpflichtung.
- 2 Persönliche Rückmeldung Wir melden uns in der Regel innerhalb von 24 Stunden an Werktagen und klären offene Punkte.
- 3 Angebot und Abschluss Sie erhalten ein auf Ihre Situation zugeschnittenes Angebot – entscheiden können Sie in Ruhe.
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Flottenversicherung
Das Wichtigste im Detail
Alle Firmenfahrzeuge in einem Vertrag statt einzeln verwaltet.
Einheitliche Deckung
Haftpflicht und Kasko für alle Fahrzeuge nach denselben Bedingungen — vom Pkw über den Transporter bis zur selbstfahrenden Arbeitsmaschine.
Schadenquoten-Steuerung
Der Beitrag richtet sich nach dem tatsächlichen Schadenverlauf. Ein guter Schadenverlauf wirkt sich damit zum nächsten Stichtag auf die Prämie aus — ein schlechter ebenso.
Verwaltung
Fahrzeuge kommen und gehen über einfache Meldungen, ohne dass für jedes Fahrzeug ein eigener Vertrag entsteht — das spart im Alltag am meisten Zeit.
Einstufung
Ab wann eine Flottenlösung greift
Ob Ihr Fuhrpark als Flotte gilt, entscheidet nicht das Gefühl, sondern die Zahl der Fahrzeuge oder der Jahresbeitrag. Das ist die erste Frage, die wir klären — denn erst ab der Flottenlösung entfällt die Einzelbetrachtung jedes Fahrzeugs.
| Voraussetzung | Kleinflotte | Fuhrpark | Stückpreis |
|---|---|---|---|
| Zahl der gewerblich genutzten, ziehenden Fahrzeuge Als ziehende Fahrzeuge gelten nicht vermietete Pkw und Nutzfahrzeuge einschließlich versicherungspflichtiger Arbeitsmaschinen und Gabelstapler. | 3 bis 14 Fahrzeuge | 15 bis 49 Fahrzeuge | ab 50 Fahrzeuge |
| Alternativ: Jahresnettobeitrag | – | mindestens 20.000 € | mindestens 30.000 € |
- In allen drei Modellen enthalten: 24-Stunden-Schadendirektruf, Sammelpolice statt Einzelversicherungsscheinen, Turnusabrechnung, das Portal FirmenOnline und die digitale Flottencard für die Fahrerinnen und Fahrer.
- Auslandsflotten lassen sich nach den jeweils lokalen Vorschriften mitversichern.
Die Einstufungsgrenzen stammen von der Produktseite der Allianz Flottenversicherung. Einen Beitrag veröffentlicht die Allianz nicht — er ergibt sich aus Fahrzeugarten, Schadenverlauf und gewähltem Deckungsumfang. Alle Angaben stammen von den öffentlichen Produktseiten der Allianz, abgerufen am 9. August 2026. Es sind Beispielbeiträge für die jeweils genannte Berechnungsgrundlage — Ihr tatsächlicher Beitrag hängt von Ihren Angaben ab und steht in Ihrem persönlichen Angebot. Verkürzte Darstellung; maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen und Produktinformationsblätter des Versicherers.
Quelle: Allianz Flottenversicherung
Ihr persönliches Angebot
Ein paar kurze Fragen – dann erhalten Sie ein Angebot, das zu Ihrer Situation passt. Ohne Unterlagen.
Häufige Fragen
Ab wie vielen Fahrzeugen ist eine Flottenpolice möglich?
Je nach Versicherer beginnt die Flottenkalkulation bei einer niedrigen zweistelligen Fahrzeugzahl, teils früher. Darunter bündeln wir die Einzelverträge unter einer gemeinsamen Verwaltung — mit ähnlichem Effekt im Alltag.
Was passiert nach einem schlechten Schadenjahr?
Die Prämie wird zum nächsten Stichtag angepasst. Deshalb gehört Schadenprävention — Fahrerunterweisung, Telematik, klare Regeln zur Nutzung — zur Flottensteuerung dazu. Wir werten Ihre Schadenstatistik mit Ihnen aus.
Sind Mitarbeiterfahrten mit Privatfahrzeugen gedeckt?
Nicht über die Flottenpolice. Dafür gibt es die Dienstreise-Kaskoversicherung, die Schäden am Privatfahrzeug bei dienstlichen Fahrten abdeckt und den Schadenfreiheitsrabatt der Mitarbeitenden schützt.
Hinweis zum Leistungsumfang
Die Beschreibungen geben einen allgemeinen Überblick über die jeweilige Versicherungssparte. Welche Leistungen im Einzelfall gelten, ergibt sich aus dem gewählten Tarif und den zugehörigen Versicherungsbedingungen. Wir beraten Sie dazu persönlich und unverbindlich.
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